Finanzielle Förderungen für den Sport

Für einkommensschwache Familien in Deutschland gibt es die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Mitgliedschaft in Sportvereinen, wie etwa bei WNNRZ, in Anspruch zu nehmen.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können Familien, die Sozialleistungen wie BürgergeldWohngeldKinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten, einen Zuschuss von bis zu 15 Euro monatlich pro Kind beantragen. Dieser Betrag kann beispielsweise für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder für ähnliche Freizeitaktivitäten genutzt werden. Zusätzlich können auch bis zu 10 Euro für Fahrtkosten übernommen werden, wenn diese für den regelmäßigen Trainingsbesuch anfallen.

Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde (in der Regel dem Jobcenter oder Sozialamt) gestellt werden. Dazu sind Nachweise wie eine Bestätigung der Vereinsmitgliedschaft oder anfallende Kosten erforderlich. Diese Unterstützung hilft sicherzustellen, dass auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen am gesellschaftlichen Leben, wie sportlichen Aktivitäten, teilnehmen können​.

WNNRZ unterstützt jede Familie mit individuellen Nachlässen auf die Beiträge für einkommensschwache und förderfähige Familien und unterstützt den Prozess zur Beantragung einer Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit.

Startseite | Bundesagentur für Arbeit

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